Autor: DG Master – Museum präsentiert Hersteller
Im Kundenkontakt begegnen wir häufig Kunden, die die Designgebühr nicht verstehen. Sie argumentieren oft, dass der Schmuckschrank von ihnen selbst angefertigt wird und daher keine Designgebühren anfallen. Sie hätten die eigentliche Zeichnung nicht gesehen.
Sie können die Designgebühr erheben. Das ist unangemessen. Es kostet Geld, wenn die Zeichnung nicht erstellt wird usw.; die Gründe sind endlos. Sollte ein Hersteller von Schmuckvitrinen also wirklich Designgebühren erheben? Die Antwort lautet: Ja. Der Grund dafür ist folgender: Der erste Schritt beim Design eines Schmuckgeschäfts ist die Erhebung der Designgebühr. Sie ist der Ausgangspunkt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien. Für den Hersteller verursachen die Designzeichnungen Kosten, wie z. B. das Grundgehalt des Designers, die Designprovision und die Kosten für die Erstellung des Designs.
Bürokosten usw. Wenn Sie keine Designgebühr erheben und der Kunde die Zeichnungen übernimmt, werden Sie den Hersteller nicht mehr kontaktieren (was in der Praxis häufig vorkommt). Dies führt zu einem erheblichen Verlust für das Werk, sowohl finanziell als auch zeitlich. Daher ist die Erhebung einer Designgebühr eine notwendige Bedingung für Kunden.
Letztendlich ist die vom Hersteller erstellte Designzeichnung das Ergebnis handwerklicher Arbeit. Zweitens sind die Designgebühren des Herstellers oft sehr niedrig; selbst wenn der Hersteller Schmuckvitrinen oder ganze Geschäfte entwirft, ist der Preis deutlich niedriger als bei Designbüros. Daher können Schmuckhändler die Designkapazität des Herstellers an ein professionelleres Designbüro auslagern. Bei sehr hohen Kosten hat man sich durch die Beauftragung des Herstellers bereits im Vorfeld für dessen Kompetenz entschieden.
Die Gestaltung der Tür zum Juweliergeschäft ist der dritte Schritt, und die vom Hersteller erhobenen Designgebühren gelten als vollständige Bezahlung. Sobald die Designzeichnungen den Kundenwünschen vollständig entsprechen und der Preis für die Schmuckvitrinen ausgehandelt wurde, werden alle Designgebühren zurückerstattet. Das heißt, auch dies gilt als Bezahlung. Dem Kunden entstehen somit keine tatsächlichen Designkosten. Um Missverständnisse und unzulässige Ergebnisse zu vermeiden, muss jede Zusammenarbeit aufrichtig sein, andernfalls kann keine Einigung erzielt werden.
Die Designgebühr für die Schmuckvitrine unterstreicht die anfängliche Bekanntheit des Herstellers und spiegelt den Arbeitsaufwand wider, der für ein optimales Ergebnis nötig ist. Der Gewinn des Herstellers basiert auf der Produktion der Schmuckvitrinen, nicht auf der Designgebühr; diese wird zudem später mit der Zahlung verrechnet. Daher ist die Erhebung einer Designgebühr in der Anfangsphase absolut legitim und angemessen.
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