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Ausstellung von Kulturgütern im Museum – Bauarbeiten und Brandschutzmaßnahmen

Autor: DG Master – Museum präsentiert Hersteller

Brandschutzmaßnahmen für den Bau von Museumsvitrinen: Die Brandschutzmaßnahmen für Ausstellungsvitrinen wurden standardisiert, da die Exponate historisch wertvoll sind und daher Brandschutzmaßnahmen unerlässlich sind. Museen präsentieren Kulturgüter und Exponate aus Geschichte, Kultur, Kunst, Naturwissenschaften, Technik usw. Sie bestehen üblicherweise aus drei Teilen: dem Ausstellungsraum, dem Sammlungsdepot und dem Verwaltungsbereich. Die Gestaltung und der Stil von Museum zu Museum variieren stark.

Aufgrund der hohen Besucherzahlen, des hohen Sammlungswerts und der Anfälligkeit für Beschädigungen in Museen führen kritische Ereignisse wie Brände unweigerlich zu erheblichen Personen- und Sachschäden. Daher sollten unabhängig von der Art des Museums entsprechende Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. Die bestehende Museumsarchitektur weist kein einheitliches Format auf und die Gebäude haben unterschiedliche Größen.

Es gibt drei Haupttypen: (1) Museen, die in zivilen Gebäuden untergebracht sind. Diese Museen sind in der Regel kleiner, meist in ehemaligen Wohnhäusern von Berühmtheiten, und weisen oft einen mangelhaften Brandschutz auf. (2) Museen, die lokale oder ausschließlich historische Gebäude nutzen.

Beispielsweise das Palastmuseum in Peking. (3) Das neu errichtete moderne Architekturmuseum ist nach den Anforderungen des jeweiligen Museums gestaltet. Beispielsweise das Chinesische Geschichtsmuseum in Peking.

Museen für moderne Architektur zählen zu den primären und sekundären Gebäuden mit hoher Feuerbeständigkeit und guten Brandschutzvorkehrungen. Die Ausstellungsflächen sind großzügig bemessen, in der Regel 400 bis 800 Quadratmeter, die Höhe beträgt 4 bis 8 Meter und die Breite 6 bis 12 Meter. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Nutzungen müssen in diesen Museen umfassende Brandschutzmaßnahmen getroffen werden.

Im Folgenden sind einige Punkte der Brandschutzanforderungen für Museen aufgeführt: (1) Neue Museumsgebäude müssen neben den Bestimmungen der „Brandschutznormen für Architektur“ auch den Bestimmungen der „Brandschutznormen für Architekturplanung“ entsprechen. Die Stahldachkonstruktion muss mit feuerfesten Beschichtungen versehen werden, um die Feuerbeständigkeit zu erhöhen. Die Deckengestaltung muss aus nicht brennbaren Materialien wie z. B. Leichtstahl bestehen. (2) Es sind klare Regeln und Vorschriften zu erlassen. Die wichtigsten Punkte sind auf die Gegebenheiten des Museums zu beziehen, ein Brandschutzmanagementsystem ist zu erstellen, und die Mitarbeiter müssen regelmäßig in Brandschutzmaßnahmen geschult werden. Rauchen ist im gesamten Museum verboten. (3) Aspekte der Elektroinstallation.

Die Verwendung von Hochleistungs-Elektrogeräten ist verboten, und der Einsatz von Hochleistungslampen wie Jod-Wolfram-Lampen ist strengstens untersagt. Die Lampenzuleitung muss durch eine hitzebeständige Ummantelung geschützt werden. Leuchtstofflampen dürfen nicht an der Decke montiert werden.

Evakuierungsanforderungen. Das Museum sollte in den ersten und zweiten feuerbeständigen Gebäuden untergebracht werden. Die Innenausstattung sollte aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

Jeder Ausstellungsbereich muss über eine wirksame Brandschutztrennung verfügen. Da sich im Museum viele Personen aufhalten, müssen mindestens zwei Sicherheitsfluchtwege vorhanden sein. Die entsprechenden Evakuierungsschilder und Notbeleuchtungseinrichtungen müssen den Anforderungen entsprechen. (5) Alarm- und Feuerlöschanlagen: Das Museum muss über eine hochempfindliche automatische Rauchmeldeanlage verfügen.

Auf Landes-, Provinz- und Gemeindeebene sollten fest installierte automatische Kohlendioxid-Feuerlöschanlagen installiert werden, und Museen müssen über ausreichend tragbare Feuerlöscher verfügen. Gleichzeitig sollten Museen auch Brandschutzeinrichtungen im Innen- und Außenbereich installieren; (6) Verwaltung von Kulturgütern. Zusätzlich zur Umsetzung der „Brandschutzbestimmungen für Lagerhallen“ muss die Brandschutzverwaltung der Kulturgutbibliothek folgende Punkte berücksichtigen: Die Schränke, Kisten und Rahmen, in denen die Kulturgüter aufbewahrt werden, müssen aus nicht brennbaren Materialien bestehen.

Das Betreten des Lagers mit Kulturgütern ist strengstens verboten; Reparatur- und Verpackungsarbeiten an Kulturgütern im Lager sind strengstens untersagt; für die Sicherheit ist das mit einem Trockner ausgestattete Lager verantwortlich.

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